Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Beim Verkauf und bei der Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz, der Verbrauchsausweis wertet die Verbräuche der letzten drei Jahre witterungsbereinigt aus. Beide nennen einen Endenergiekennwert und eine Effizienzklasse.
Zum Beispiel
Ein Verbrauchsausweis mit 180 kWh/m² ordnet das Haus Klasse F zu.
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Quellen und Stand
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Zahlen aus den genannten Quellen, Texte redaktionell geprüft. Kontakt