Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion

So rechnet der Förderrechner
Grundlage ist die Zuschussförderung der KfW für den Heizungstausch in Wohngebäuden. Alle Antragsteller erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zwei Boni dazubekommen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bei Antrag bis 31.01.2027 16 Prozent und sinkt danach zum 1. Februar und 1. August jeweils um vier Prozentpunkte, bis er für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, gemittelt über das zweite und dritte Jahr vor dem Antrag: 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 €, 10 Prozent bis 50.000 €. Lebt ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, steigt jede Grenze einmalig um 10.000 €. Alle Bausteine zusammen sind auf 70 Prozent begrenzt, in der höchsten Einkommensstufe auf 80 Prozent.
Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss der Arbeiten aus. Bis dahin musst du die gesamte Rechnung vorfinanzieren, danach bleibt der Eigenanteil. Ein Kreditvergleich zeigt dir, was die Zwischenfinanzierung kostet.
Förderfähige Kosten und Grenzen
Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Grenze der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €. Die Boni gelten nur für die selbst bewohnte Einheit, weitere Einheiten erhalten die Grundförderung.
Zu den förderfähigen Kosten gehören neben dem Gerät auch Umfeldmaßnahmen wie Abbau und Entsorgung der Altanlage, neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, Elektroarbeiten, der hydraulische Abgleich und Fachplanung. Effizienzbonus (bisher 5 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Quelle oder natürlichem Kältemittel) und Emissionsminderungszuschlag (bisher 2.500 € für staubarme Biomasseheizungen) entfallen für Anträge ab 21.07.2026.
Antrag in der richtigen Reihenfolge
Zuerst holst du ein Angebot ein und schließt einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Dann stellst du den Antrag im Kundenportal Meine KfW, gemeinsam mit der Bestätigung zum Antrag des Fachbetriebs oder Energieeffizienz-Experten. Erst danach beginnen die Arbeiten. Nach Abschluss lädst du Rechnung und Nachweise hoch, dann zahlt die KfW aus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Für 2027 ist eine weitere Umstellung angekündigt (unter anderem ein Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung); Details stehen noch nicht fest und sind nicht eingerechnet.
Beispielrechnungen
| Beispiel | Fördersatz | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 30.000 €, Ölheizung, Selbstnutzer | 46 % | 12.880 € | 17.120 € |
| 30.000 €, Einkommen 28.000 €, Ölheizung | 80 % | 22.400 € | 7.600 € |
| 40.000 €, Einkommen 45.000 €, Kind, Gas 20 Jahre | 70 % | 19.600 € | 20.400 € |
| 25.000 €, vermietet | 30 % | 7.500 € | 17.500 € |
| 80.000 €, Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten | 46 % | 26.380 € | 53.620 € |
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Höchstens 80 Prozent von 28.000 €, also 22.400 € für die erste Wohneinheit. Das erreichen nur Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €), die eine berechtigte Altanlage ersetzen.
Bekommen Vermieter eine Förderung?
Ja, die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer.
Gibt es den Effizienzbonus noch?
Nein. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 ist der Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Erdreich, Wasser oder natürlichem Kältemittel entfallen, ebenso der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.
Was ist besser, KfW-Zuschuss oder Steuerbonus?
Meist der Zuschuss. Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 Prozent über drei Jahre, höchstens 40.000 €, und setzt ein mindestens zehn Jahre altes, selbst genutztes Gebäude und genug Einkommensteuer voraus. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eins von beiden.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Nein. Gefördert werden Heizungen mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sind nur die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit förderfähig.
Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung
Alle Ergebnisse sind Beispielrechnungen mit den Werten und Annahmen auf dieser Seite. Klimadaten stammen vom Deutschen Wetterdienst (Gradtage nach VDI 3807), Energiepreise aus Eurostat, dem EU Weekly Oil Bulletin und den genannten Verbänden, Fördersätze aus den Konditionen der KfW mit Gültigkeitszeitraum. Sie ersetzen keine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, keine Energieberatung und kein Angebot eines Fachbetriebs, der Gebäude, Heizkörper und Hausanschluss vor Ort prüft.
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Zuschuss 458
- Hausbesitzer-News: KfW-Heizungsförderung 458, Fördersätze seit Juli 2026 (22.09.2026)
- Baukostenplan: Änderungen der KfW-Heizungsförderung ab 21.07.2026 (07.10.2026, mit Verweis auf Merkblatt 458, Stand 09/2026)
- § 35c EStG
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