Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Seit 2024 dürfen Netzbetreiber den Strombezug neuer Wärmepumpen und Wallboxen bei drohender Netzüberlastung vorübergehend auf eine Mindestleistung drosseln, statt sie abzuschalten. Im Gegenzug zahlen Betreiber geringere Netzentgelte, entweder als Pauschale oder als reduzierter Arbeitspreis mit eigenem Zähler.
Beispiel
Die Ermäßigung senkt die Stromkosten einer Wärmepumpe, ohne dass der Komfort spürbar leidet.
Selbst rechnen: Wärmepumpen-Rechner
Datengrundlage
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
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