Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Die Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes gilt für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 in Bestandsgebäude eingebaut werden. Die Stufen liegen bei 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Wie teuer die nötigen Brennstoffe sein werden, ist noch offen.
Praxisbeispiel
Ab 2035 müssen 30 Prozent des Brennstoffs einer neuen Gasheizung biogen oder klimaneutral sein.
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Quellen
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
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