Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Mit der Reform ist die Pflicht entfallen, beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Stattdessen müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen in Bestandsgebäuden schrittweise biogene oder klimaneutrale Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Bis 2045 sollen alle Brennstoffe klimaneutral sein.
Zum Beispiel
Wer 2027 eine neue Gasheizung einbaut, muss ab 2029 einen Gastarif mit mindestens 10 Prozent Biogas oder vergleichbaren Gasen nutzen.
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Datengrundlage
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
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