Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz teilt die CO₂-Kosten von Wohngebäuden nach dem Ausstoß je Quadratmeter auf. Unter 12 kg CO₂ je Quadratmeter und Jahr trägt der Mieter alles, ab 52 kg trägt der Vermieter 95 Prozent. Dazwischen gibt es zehn Stufen. Die Angaben dafür stehen auf der Brennstoffrechnung.
In Zahlen
Eine Wohnung mit 75 m² und 2,2 t CO₂ im Jahr liegt bei 29 kg je m²: Mieter 60, Vermieter 40 Prozent.
Passender Rechner: CO₂-Kosten-Rechner
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
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