Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass 50 bis 70 Prozent der Kosten nach Verbrauch und der Rest nach Fläche verteilt werden. Bei fernablesbaren Geräten erhalten Mieter monatliche Verbrauchsinformationen. Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, dürfen Mieter ihren Anteil um 15 Prozent kürzen.
Praxisbeispiel
Bei 70 Prozent Verbrauchsanteil zahlt ein sparsamer Haushalt deutlich weniger als ein Nachbar mit gleicher Fläche.
Ausprobieren: Heizkosten pro Jahr
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
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