Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Förderfähig sind Gerät und Einbau sowie Umfeldmaßnahmen wie Abbau der Altanlage, neue Heizkörper, Fußbodenheizung, Elektroarbeiten, hydraulischer Abgleich und Fachplanung. Die Obergrenze liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten.
In Zahlen
Kostet die Wärmepumpe 32.000 €, werden für die erste Wohneinheit 28.000 € angerechnet.
Selbst rechnen: Förderrechner KfW 458
Quellen
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Zahlen aus den genannten Quellen, Texte redaktionell geprüft. Kontakt