Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Die Grundförderung gilt für Selbstnutzer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen gleichermaßen. Sie wird auf die förderfähigen Kosten gezahlt, die für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt sind. Für Anträge ab Februar 2027 sinkt diese Grenze halbjährlich um 750 €.
Zum Beispiel
30 Prozent von 28.000 € ergeben 8.400 € Zuschuss.
Passender Rechner: Förderrechner KfW 458
Datengrundlage
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Zahlen aus den genannten Quellen, Texte redaktionell geprüft. Kontakt