Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Statt eines Zuschusses kann die Steuerermäßigung genutzt werden: 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und selbst bewohnt werden. Der Fachbetrieb stellt eine Bescheinigung aus. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur Zuschuss oder Steuerbonus.
Beispiel
Bei 30.000 € Kosten mindert der Steuerbonus die Einkommensteuer über drei Jahre um 6.000 €.
Selbst rechnen: Förderrechner KfW 458
Quellen und Stand
Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Zahlen aus den genannten Quellen, Texte redaktionell geprüft. Kontakt