Heizungsförderung 2026: KfW 458 nach der Umstellung

Fachlich geprüft am 15.10.2026 · Redaktion
Die Förderung für neue Heizungen ist im Sommer 2026 umgebaut worden. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten im KfW-Programm 458 neue Sätze und Grenzen. Einige Bausteine sind weggefallen, andere wurden neu gestaffelt, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt künftig alle sechs Monate. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die Regeln kennen, denn der Zeitpunkt des Antrags entscheidet über mehrere Tausend Euro. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Bausteine, die Grenzen, die Voraussetzungen und die richtige Reihenfolge beim Antrag. Die Angaben beruhen auf den Konditionen der KfW und Berichten zur Umstellung mit Stand September und Oktober 2026; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was gefördert wird
Die KfW fördert im Programm 458 den Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen, in bestehenden Wohngebäuden. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen wie Pelletkessel, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellen, innovative Heiztechnik und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sind nur die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit förderfähig. Reine Gas- und Ölheizungen sowie elektrische Direktheizungen werden nicht gefördert.
Neben dem Gerät sind Umfeldmaßnahmen förderfähig: Abbau und Entsorgung der Altanlage und eines Öltanks, neue Heizkörper oder eine Flächenheizung, Elektroarbeiten, der hydraulische Abgleich, Fundamente und Leitungen sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Die Bausteine der Förderung
Alle Antragsteller erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer, die im Haus ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz haben, können zwei Boni dazubekommen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bei Antrag zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027 16 Prozent. Er sinkt zum 1. Februar 2027 auf 12 Prozent, zum 1. August 2027 auf 8 Prozent, zum 1. Februar 2028 auf 4 Prozent und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028. Berechtigt ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter, oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb ist.
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, gemittelt über das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Antrag. Er beträgt 40 Prozent bis 30.000 €, 30 Prozent bis 40.000 € und 10 Prozent bis 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind mit Kindergeldanspruch im Haushalt, steigen die Grenzen einmalig um 10.000 €, unabhängig von der Zahl der Kinder.
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Deckel und förderfähige Kosten
Alle Bausteine zusammen sind auf 70 Prozent begrenzt. Wer den höchsten Einkommensbonus von 40 Prozent erhält, kann bis zu 80 Prozent bekommen. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für Anträge ab dem 1. Februar 2027 sinkt die Grenze der ersten Wohneinheit halbjährlich um 750 €, also auf 27.250 €, dann 26.500 € und so weiter.
Der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus beträgt damit derzeit 22.400 €, also 80 Prozent von 28.000 €. Ein Selbstnutzer mit höherem Einkommen, der eine alte Gasheizung ersetzt, erhält 46 Prozent, bei vollen förderfähigen Kosten 12.880 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, also bis zu 8.400 € für die erste Wohneinheit.
Was weggefallen ist
Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es den Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten nicht mehr. Er wurde bisher für Wärmepumpen gewährt, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzen. Ebenfalls entfallen ist der Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € für Biomasseheizungen mit besonders niedrigem Staubausstoß.
Anträge, die vor dem 21. Juli 2026 mit vollständiger Bestätigung zum Antrag gestellt wurden, behalten nach den Berichten zur Umstellung die alten Konditionen. Für 2027 ist eine weitere Anpassung angekündigt, unter anderem ein Bonus für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung; Details standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
So läuft der Antrag
Die Reihenfolge ist entscheidend. Zuerst holst du Angebote ein und schließt einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält: Er gilt nur, wenn die Förderung zugesagt wird. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen, und die Förderung ist verloren. Dann erstellt der Fachbetrieb oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag. Mit deren Nummer stellst du den Antrag im Kundenportal Meine KfW.
Nach der Zusage beginnen die Arbeiten. Sind sie abgeschlossen, lädst du Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung hoch. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss auf dein Konto. Für den Einkommensbonus brauchst du die Steuerbescheide der maßgeblichen Jahre.
Rechenbeispiele für typische Fälle
Wie viel Zuschuss es gibt, zeigen einige typische Fälle mit 30.000 € förderfähigen Kosten, von denen 28.000 € angerechnet werden. Ein Vermieter erhält 30 Prozent, also 8.400 €. Ein Selbstnutzer, der eine Ölheizung ersetzt, erhält 46 Prozent, also 12.880 €. Ein Selbstnutzer mit 35.000 € zu versteuerndem Einkommen ohne Klimageschwindigkeitsbonus erhält 60 Prozent, also 16.800 €. Mit beiden Boni und einem Einkommen von 28.000 € sind es 80 Prozent, also 22.400 €.
Ein Haushalt mit 45.000 € Einkommen und einem minderjährigen Kind wird mit 35.000 € eingestuft und erhält 30 Prozent Einkommensbonus. Ersetzt er eine über 20 Jahre alte Gasheizung, kommt er auf 30 plus 16 plus 30 Prozent, gedeckelt auf 70 Prozent, also 19.600 €.
Mehrfamilienhäuser und Eigentümergemeinschaften
In Gebäuden mit mehreren Wohnungen steigt die förderfähige Summe: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Ein Vierfamilienhaus kommt damit auf bis zu 73.000 € förderfähige Kosten. Die Grundförderung von 30 Prozent gilt für alle Einheiten, die Boni nur für die Einheit, die der Eigentümer selbst bewohnt.
In Wohnungseigentümergemeinschaften stellt in der Regel die Gemeinschaft den Antrag für die Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können die Boni nach den Berichten zur Umstellung über einen Zusatzantrag beantragen, der innerhalb von sechs Monaten nach der Zusage gestellt werden muss.
Typische Stolperfallen
Die häufigste Stolperfalle ist ein zu früher Beginn. Wer den Auftrag ohne Förderklausel unterschreibt oder die Arbeiten vor dem Antrag beginnen lässt, verliert die Förderung. Die zweite Stolperfalle sind unvollständige Unterlagen: Für den Einkommensbonus braucht es die Steuerbescheide der maßgeblichen Jahre, für den Klimageschwindigkeitsbonus einen Nachweis über Art und Alter der alten Heizung.
Die dritte Stolperfalle ist die Kostengrenze. Wer mit einer teuren Erdwärmeanlage weit über 28.000 € liegt, erhält auf den Rest keinen Zuschuss. Wer mehrere Maßnahmen plant, etwa Dämmung und Heizung, sollte mit einem Energieeffizienz-Experten klären, welche Programme sich kombinieren lassen.
Zuschuss oder Steuerbonus
Statt der KfW-Förderung kommt für selbst genutztes Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, die Steuerermäßigung nach § 35c EStG infrage. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Für dieselbe Maßnahme gibt es nur eins von beiden.
In den meisten Fällen ist der Zuschuss höher und kommt schneller. Der Steuerbonus kann sich lohnen, wenn die Kosten weit über der Förderobergrenze liegen und genug Einkommensteuer anfällt. Unser Förderrechner zeigt beide Werte nebeneinander.
Selbst rechnen
Mit dem Förderrechner KfW 458 rechnest du deinen Fall mit offen gelegten Annahmen nach. Alle Werkzeuge findest du in der Rechner-Übersicht, Heizkosten und Gradtage für 700 Städte unter Heizkosten nach Stadt und aktuelle Preise unter Energiepreise.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Mindestens 30 Prozent, für Selbstnutzer mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis 70 Prozent, in der höchsten Einkommensstufe bis 80 Prozent der förderfähigen Kosten von höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Wann sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus?
Zum 1. Februar 2027 von 16 auf 12 Prozent, danach halbjährlich um weitere vier Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt er.
Gibt es den Effizienzbonus für Erdwärmepumpen noch?
Nein, für Anträge ab dem 21. Juli 2026 ist er entfallen.
Darf ich vor dem Antrag einen Vertrag unterschreiben?
Ja, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält, die an die Förderzusage geknüpft ist. Mit den Arbeiten darfst du erst nach dem Antrag beginnen.
Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen, gemittelt über das zweite und dritte Kalenderjahr vor dem Antrag. Für einen Antrag 2026 sind das 2023 und 2024.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach Abschluss der Arbeiten lädst du Rechnungen und Nachweise hoch; nach der Prüfung zahlt die KfW aus. Plane die Vorfinanzierung der gesamten Rechnung ein.
Was passiert, wenn das Fördergeld ausgeht?
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine erteilte Zusage bleibt gültig.
Beispielrechnung mit offen gelegten Annahmen, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Auslegung und Angebot übernimmt ein Fachbetrieb.
Redaktion
Recherchiert von der Redaktion Heizung-Kosten.de, zuletzt geprüft am 15.10.2026. Zahlen belegen wir mit Quelle und Stand, Beispiele rechnen wir mit denselben Formeln wie die Rechner. Keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Fehler gefunden? Schreib uns.